Um als möblierte Ferienunterkunft eingestuft und als solche gelistet zu werden, muss Ihre Unterkunftvon einer Stelle besichtigt werden, die nachweislich über die Zulassung zur Kontrolle von Ferienwohnungen verfügt: „Gîtes de France de Loire-Atlantique“ ist als „Stelle, die über die Akkreditierung für die Kontrollevon Ferienwohnungen“ gemäß dem Erlass vom 6. Dezember 2010, der das Zertifizierungsniveau für das Kontrollverfahrenvon Ferienwohnungen durch Stellen, die als akkreditiert gelten.
Es verfügt über die Konformitätsbescheinigung zur Durchführung von Kontrollbesichtigungen von Ferienwohnungen gemäßArtikel D.324-6-1 des Tourismusgesetzbuchs (siehe Audit vom 22.09.2021, durchgeführt von SGS-ICS, einer nach NF EN ISO 17065 akkreditierten unabhängigen Stelle).
Die Stärkung von der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
DieGewährleistung eines Qualitätsniveaus und einer anerkannten Zertifizierung
50 % Steuerermäßigung für Eigentümer, die der Micro-BIC-Regelung* unterliegen
Die beste Werbung in den Broschüren und auf den Websites der Tourismusbüros
*Im Vergleich zu 30 % bei einer nicht klassifizierten Vermietung, Steuerfreibetrag für Eigentümer, die unter die Micro-BIC-Regelung fallen. Für Eigentümer, die der URSSAFF-Regelung unterliegen (Jahreseinnahmen über 23.000 Euro), beträgt der Steuerfreibetrag 87 % für klassifizierte möblierte Wohnungen, gegenüber 60 % für nicht klassifizierte.
Klassifizierungskriterien für möblierte Ferienunterkünfte
Erläuterungen zur Einstufung von Ferienwohnungen (vom 20.03.2012): Erläuterungen zu den Anforderungen oder Bewertungsmethoden für die Kriterien der Klassifizierungstabelle
Antragsformular für die Einstufung als „Meublé de Tourisme“ – CERFA-Dokument
ein Scheck, ausgestellt auf den Namen „Relais Gîtes de France Loire-Atlantique“
den Grundriss der Ferienwohnung (auch in Kurzform) sowie die Fläche pro Raum
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird Ihnen ein Termin vor Ort vorgeschlagen.
Wir bitten Sie, die Einstufungskriterien genau zu prüfen, um diese entsprechend der gewünschten Einstufungsstufe bestmöglich zu erfüllen. Tatsächlich werden ênur die Elemente berücksichtigt werden, die am Tag des Besuchs vorhanden sind. Jedes fehlende Element kann die Einstufung in Frage stellen und einen erneuten (kostenpflichtigen) Besuch erforderlich machen.